Tirol Zuschuss 2024

Der Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden. Im Anhang finden Sie die Richtlinien sowie die Antragsformulare für den Tirol Zuschuss 2024. 

Jene, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss im vorigen Jahr bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei einer Änderung sind die entsprechenden Unterlagen nachzureichen. 

Für MindestpensionistInnen und BezieherInnen einer Mindestsicherung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert. 



Antragsformular HKZ_WKZ_2024.pdf herunterladen (0.3 MB) 

Richtlinie Heizkostenzuschuss 2024[1].pdf herunterladen (0.62 MB) 

Richtlinie Wohnkostenzuschuss 2024.pdf herunterladen (0.77 MB) 

Folgeantrag HKZ_WKZ_2024.pdf herunterladen (0.27 MB) 

04.03.2024