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Gemäß § 60 (1) lit. a Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001 wird hiermit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Scheffau am Wilden Kaiser in der Sitzung am 18.12.2023 zu Punkt 5 der Tagesordnung beschlossen hat, die Steuern, Gebühren und Gemeindeabgaben ab 01.01.2024 bis auf weiteres wie folgt festzusetzen:
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