Förderrichtlinien

Förderrichtlinien der Gemeinde Scheffau am Wilden Kaiser

- zum Erschließungsbeitrag nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz (TVAG)

- zur Kanalanschluss-/Kanalerweiterungsgebühr und

- zur Wasseranschluss- und Wassererweiterungsgebühr


Richtlinien für die Gewährung von Förderbeiträgen bei Durchführung von baulichen Maßnahmen in der Gemeinde Scheffau am Wilden Kaiser mit der die Pflicht zur Entrichtung von Erschließungsbeiträgen und/oder Anschlussgebühren verbunden ist.

Die Gemeinde Scheffau am Wilden Kaiser gewährt auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 10.11.2025 eine einmalige Förderung nach Maßgabe der in der angehängten Datei angeführten Bestimmungen.

Förderrichtlinien (718 KB) - .PDF

Zuständigkeiten